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Inzest (auch Blutschande) (von lat.: incestum „Inzucht“, „Blutschande“) ist das deutsche Wort für den Geschlechtsverkehr zwischen verwandten Personen. Andere Kulturen, Gesellschaften und Religion haben oft sehr abweichende Meinungen davon, was nun genau als Inzest zu bezeichnen ist bzw. welcher Inzest gewünscht oder sogar noch unterstützt werden soll. Das Tabu des Inzest richtet sich in allen Gesellschaften nach der Nähe der Verwandtschaft und hierbei wird nicht unbedingt immer derselbe Verwandtschaftsgrad als negativ angesehen. Sexueller Missbrauch durch die Eltern ist immer Inzest, bei Missbrauch durch andere Familienmitglieder, die in einem anderem Verwandtschaftsgrad zu den Kindern stehen kann es hingegen ganz anders sein und nicht unter Inzest fallen. Unter Inzest fallen immer sexuelle Beziehungen zwischen Geschwistern. Bei dieser Art der Blutschande sind sich alle Religionen und Kulturen ausnahmsweise einmal einig. Früher waren Eheschließungen im Hochadel auch unter nahen Blutsverwandten gang und gebe. In verarmten oder weit abgelegenen Adelshäusern war die Inzucht oft der einzige Weg standesgemäß zu heiraten. In den westlichen Kulturkreisen sind Eheschließungen unter Blutsverwandten verboten und gelten als Inzest, in anderen Kulturen stellt dies hingegen kein Problem da. Jedoch sind in allen Fällen feste Regeln zu beachten, die genau vorschreiben, welche verwandtschaftlichen Grade eine Ehe zulassen und welche eine Eheschließung verhindern. Im altem Griechenland wurden die solonischen Gebote in Stein gehauen und als Gesetz gegen Sex und Eheschließungen unter Blutsverwandten, Eltern und Kindern, sowie Geschwistern ausgerufen. Im altem Ägypten hingegen gab es durchaus Ehen unter Geschwistern in den Königshäusern. Hier heirateten die Herrscher oftmals sogar alle ihre Kinder und hatten das Recht der ersten Nacht für sich und die Götter. Viele Pharaonen hatten an die 40 Kinder, wobei si mit den weiblichen auch verheiratet waren. Im altem Rom wurde Blutschande als „sanguinis contumelia“ beschrieben, was so viel hieß wie Beflecken und aus dem sich das deutsche Wort Blutschande direkt ableitet. Hier war es den Römern bei hohen Strafen verboten, Ehen unter Verwandten bis in den sechsten Grad zu schließen. Missachtungen wurden damit bestraft, dass man die der Inzucht überführten zwang sich selber das Leben zu nehmen. Europaweit war die Ehe unter Verwandten ersten und zweiten Grades bis weit in das zwanzigste Jahrhundert hinein die Regel. Der ganze europäische Hochadel ist so eng miteinander Verwandt, das fast jeder mit jedem in den europäischen Königshäusern verwandt ist. Bei der Ausübung des Inzest und auch bei Eheschließungen unter sehr engen Blutsverwandten haben sich die Habsburger immer sehr hervor getan. Hier kamen sogar Eheschließungen unter Geschwistern mehr als häufig vor. In vielen Stammeskulturen ist eine Heirat unter entfernten Verwandten, wie Kusine und Vetter sogar zwingend vorgeschrieben. Gerade in Afrika war die schon immer sehr verbreitet und wird auch heute noch angewandt. Kleopatra wurde auch in jungen Jahren mit dem eigenem Bruder verheiratet um die Dynastie zu stärken. Viele der Götter der alten Germanen sind z.B. mit der eigenen Schwester verheiratet. Der Verwandtschaftsgrad wird zur Beurteilung von Inzest als primäres Unterscheidungsmerkmal genommen. Cousins und Cousinen zweiten Grades, welche nur gemeinsame Urgrosseltern haben, können z.B. in jedem Land die Ehe eingehen, da sie nur entfernte Verwandte sind. Bis Mitte des 1800 Jahrhunderts wurden sogar in Deutschland Beziehungen/Ehen bzw. der Geschlechtsverkehr zwischen Taufpate und Patentöchter oder Schwager und Schwägerin als Inzest angesehen, geächtet und bestraft. Das Thema Inzest wird auch von Kultur zu Kultur unterschiedlich behandelt, da zum einen in den islamischen Ländern eine geschlechtliche Beziehung zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades (gemeinsame Großeltern) z.B. in Nordafrika, im orientalischen Raum und in Südasien als Ehepartner favorisiert werden, zum Anderen in Ländern wie Korea, den Philippinen und in vielen Balkan-Ländern nicht geduldet und in der Gesellschaft nicht anerkannt wird. Jedoch ist auch diese eheliche Verbindung in manchen islamischen Ländern nur unter Auflagen möglich. Paare die in Saudi-Arabien heiraten möchten müssen heutzutage Gen-Tests über sich ergehen lassen, ob nun blutsverwandt oder nicht. Eine derartige Eheschließung würde bei einer Gefährdung der Partner und deren Sprösslinge untersagt werden. Eine Heirat und/oder eine geschlechtliche Beziehung zwischen Cousin und Cousinen ist in Deutschland gesetzlich erlaubt. In der Vergangenheit wurde eine Beziehungen zwischen Blutsverwandten, z.B. zwischen Cousins und Cousinen durch die katholische Kirche verboten und sogar verfolgt, ein Bischof hob jedoch diesen Verbot auf. Das kanonische Eherecht verlor an Bedeutung als die Zivilehe eingeführt wurde. |